Start der neuen Ausbildung zum 1.September 2024 - Melden Sie sich jetzt an!

PRAXISANLEITUNG PODOLOGIE

In der Alten- und Krankenpflege sind Praxisanleiter/innen seit 2004 gesetzlich in der Ausbildung gesetzlich gefordert. Nun bereitet sich auch die Podologieausbildung in Deutschland ebenfalls auf die Optimierung der praktischen Ausbildungsdurchführung vor.

Zum Beispiel gibt es in Niedersachsen einen Erlass vom Ministerium im April 2010, der die Durchführung der praktischen Ausbildungsstunden regelt. Hierbei werden ausgebildete Praxisanleiter/innen gefordert, um die Schülerinnen und Schüler von Podologieschulen in der praktischen Ausbildung zu begleiten und anzuleiten (Nds.MBl. Nr.21/2010 S.552). Auch in NRW gibt es Forderungen, die praktische Ausbildung von Podologinnen und Podologen genauer zu strukturieren und zu organisieren.

Am Gesundheitsamt Essen, können sich nun podologische Betriebe als qualifizierte Ausbildungsbetriebe registrieren lassen, wenn entsprechende Standards zur praktischen Ausbildung für einen optimierten Theorie-Praxis-Transfer erarbeitet sind und weitergebildete Praxisanleiter/innen benannt sind. Diese Betriebe sind zur Zeit besonders für die Auszubildenden wichtig, die nach §6 Abs. 2 (PodAPrV) eine Verkürzung der Ausbildungsinhalte beantragen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Verkürzte Ausbildung Podologie.

ALS QUALIFIZIERTER
AUSBILDUNGSBETRIEB
REGISTRIEREN

Fordern Sie bitte die entsprechenden Unterlagen hierzu kostenfrei an,
unter info@podologie-essen.de

Auch in den Verträgen mit den Kostenträgern, wird der Einsatz von Auszubildenden in der podologischen Tätigkeit immer restriktiver geregelt. In den Rahmenverträgen des Bundesverbandes AOK wird der Einsatz von Praktikanten in der podologischen Praxis seit Jan. 2011 wie folgt geregelt:„Dies gilt auch für Praktikanten, die im Rahmen ihrer Ausbildung zum Podologen unter Supervision eines nach § 124 Abs. 2 Nr.1 SGB V qualifizierten Therapeuten tätig werden! (Rahmenvertrag über die Durchführung von podologischen Leistungen (RV-P) vom 26.06.2002, in der Fassung vom 19.11.2010, gültig ab 01.01.2011

Es ist zu erwarten, dass der Begriff Supervision konkretisiert wird und durch die Ausbildung zum/r Praxisanleiter/in in Zukunft geregelt wird. Daher bieten wir in Anlehnung an den Standard zur berufspädagogischen Weiterbildung zur Praxisanleitung, geregelt durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NordrheinWestfalen, eine Qualifizierung über die geforderten 200 Stunden zum Praxisanleiterin/ zum Praxisanleiter im Gesundheitswesen an.

Diese Weiterbildung entspricht auch den Anforderungen für die Alten- und Krankenpflegeausbildung.

Professionalisieren Sie sich als Ausbildungsbetrieb. Wir beraten Sie gerne. Weitere Informationen zu dem nächsten Kurs:

Berufspädagogische Weiterbildung zur/ zum Praxisanleiter/ in für die praktische Ausbildung in Gesundheitsberufen